Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen.
Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19
Alle aktuellen Informationen aus dem Verwaltungsverband
finden Sie hier:
Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Gemäß Telemediengesetz (TMG) hat jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht ab Mai 2018 in Europa neu regeln wird, müssen Websitebetreiber mit einer Datenschutzerklärung umfassend über die Datenerhebung und -Verarbeitung auf ihrer Website informieren.
Servicezeiten allgemein:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-80