| Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung |
| Erfüllung der Meldepflicht bei Wohnungswechsel.
Seit 2005 muss man sich, bei Umzug innerhalb von Deutschland, am bisherigen
Wohnort nicht mehr abmelden (nur bei Wegzug ins Ausland!). Am neuen
Wohnort müssen Sie sich innerhalb von 1 Woche nach Einzug anmelden. |
| Denken Sie auch daran, den Zählerstand der Wasseruhr festzuhalten, sowie ihren Mülleimer bei Zuzug anzumelden und bei Wegzug abzumelden! |
| Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort |
Art der Antragstellung: persönlich, schriftlich |
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokumente |
| Zuständiges Amt: Haupt- und Einwohnermeldeamt |
Auszufüllende Formulare:
Anmeldung
Abmeldung |
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