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Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung
Erfüllung der Meldepflicht bei Wohnungswechsel. Seit 2005 muss man sich, bei Umzug innerhalb von Deutschland, am bisherigen Wohnort nicht mehr abmelden (nur bei Wegzug ins Ausland!). Am neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb von 1 Woche nach Einzug anmelden.
Denken Sie auch daran, den Zählerstand der Wasseruhr festzuhalten, sowie ihren Mülleimer bei Zuzug anzumelden und bei Wegzug abzumelden!
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort

Art der Antragstellung: persönlich, schriftlich

Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokumente
Zuständiges Amt: Haupt- und Einwohnermeldeamt
Auszufüllende Formulare:
Anmeldung
Abmeldung
 
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