Änderungen
ab 01. November 2007
Elektronische Reisepässe
verfügen über einen Chip, auf dem neben den üblichen
Passdaten biometrische Merkmale gespeichert werden. In der Europäischen
Union ist verbindlich geregelt, dass das biometrische Passfoto (eingeführt
seit November 2005) und im zweiten Schritt zusätzlich die Fingerabdrücke
(ab 01. November 2007) im ePass zu speichern sind.
Die Fingerabdruckerfassung
auf der Passbehörde erfolgt ganz einfach und automatisch mit
Hilfe eines optischen Scanners.
Änderungen beim ePass:
- Speicherung von Fingerabdrücken
im Chip des ePasses
- Wegfall des Kindereintrags
im elterlichen Pass
- Änderung der Gültigkeitsdauer
(unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig; ab 24 Jahren -
10 Jahre gültig)
Änderungen
beim Personalausweis:
- Änderung der Gültigkeitsdauer
(unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig; ab 24 Jahren -
10 Jahre gültig)
- Seriennummer auf der
Rückseites des Personalausweises
Änderungen
vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass:
- Wegfall des Kindereintrags
beim vorläufigen Reisepass eines Elternteils
- Änderung der Gültigkeitsdauer
beim Kinderreisepass: 6 Jahre gültig, max. bis zum
12. Lebensjahr
Hinweis: Alle bereits
ausgehändigten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.
Ein vorzeitiger Umtausch
von Dokumenten ist nicht erforderlich.
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