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Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass

Änderungen ab 01. November 2007

Elektronische Reisepässe verfügen über einen Chip, auf dem neben den üblichen Passdaten biometrische Merkmale gespeichert werden. In der Europäischen Union ist verbindlich geregelt, dass das biometrische Passfoto (eingeführt seit November 2005) und im zweiten Schritt zusätzlich die Fingerabdrücke (ab 01. November 2007) im ePass zu speichern sind.

Die Fingerabdruckerfassung auf der Passbehörde erfolgt ganz einfach und automatisch mit Hilfe eines optischen Scanners.

Änderungen beim ePass:

- Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des ePasses

- Wegfall des Kindereintrags im elterlichen Pass

- Änderung der Gültigkeitsdauer (unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig; ab 24 Jahren -

  10 Jahre gültig)

Änderungen beim Personalausweis:

- Änderung der Gültigkeitsdauer (unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig; ab 24 Jahren -

  10 Jahre gültig)

- Seriennummer auf der Rückseites des Personalausweises

Änderungen vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass:

- Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen Reisepass eines Elternteils

- Änderung der Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass: 6 Jahre gültig, max. bis zum

  12. Lebensjahr

Hinweis: Alle bereits ausgehändigten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.

Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist nicht erforderlich.

Gebührenübersicht:
Bezeichnung: Unter 24 Jahre
Gültigkeit: 6 Jahre
Ab 24 Jahre
Gültigkeit: 10 Jahre
  Gebühr: Gebühr:
Reisepass (32 Seiten) 37,50 € 59,00 €
Reisepass (48 Seiten) 59,50 € 81,00
Expresspass (32 Seiten) 69,50 € 91,00 €
Expresspass (48 Seiten) 91,50 € 113,00 €

Personalausweis

(Erstantrag  vor dem 21. Lebensjahr ist gebührenfrei)

8,00 € 8,00 €
Bezeichnung:

Gültigkeit:

Gebühr:
Vorläufiger Reisepass 1 Jahr 26,00 €
Vorläufiger Personalausweis 3 Monate 8,00 €
Kinderreisepass 6 Jahre, max. bis zum    12. Lebensjahr 13,00 €
Kinderreisepassverlängerung

max. bis zum

12. Lebensjahr

6,00 €
Bitte prüfen Sie das biometrische Passbild anhand der Fotomustertafel und der folgenden Kriterien:
Format
1. Bildgröße 35 x 45 mm
2. Gesichtshöhe 32 bis 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz

Kopfposition und Gesichtsausdruck
3. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
4. Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
5. Frontalaufnahme
6. Lippen geschlossen
7. Gesichtsausdruck neutral

Augen und Blickrichtung
8. Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe
9. Augen offen und deutlich sichtbar

Schärfe und Kontrast
10. Foto scharf und kontrastreich

Ausleuchtung
11. Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)

Fotoqualität
12. Natürliche Hauttöne
13. Keine Knicke und Verunreinigungen

Brillenträger
14. Augen erkennbar und nicht verdeckt

Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind
Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
  
Der Antrag auf einen Personalausweis bzw. Reisepass kann nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.
Zuständiges Amt: Einwohnermeldeamt

Der Reisepass wird in der Regel nur bei Reisen mit Ziel außerhalb der EU benötigt und kann, ebenso wie der Personalausweis, nicht verlängert werden.
Bitte kontrollieren Sie deshalb Ihre Papiere rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit.

Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes:

www.auswaertiges-amt.de/laenderinfos

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