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Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass

Alle Dokumente können nur persönlich beim Gemeindeverwaltungsverband in Altshausen beantragt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.

Der Reisepass wird in der Regel nur bei Reisen mit Ziel außerhalb der EU benötigt und kann, ebenso wie der Personalausweis, nicht verlängert werden.
Bitte kontrollieren Sie deshalb Ihre Papiere rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit.

Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes:

www.auswaertiges-amt.de/laenderinfos

Gebührenübersicht:
Bezeichnung Notwendige Unterlagen Gültigkeit Gebühren
   
unter 24 Jahren
über 24 Jahren
unter 24 Jahren
über 24 Jahren

Personalausweis

Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches Passfoto

6 Jahre

10 Jahre

22,80 €

28,80 €
Reisepass

Aktuelles Ausweisdokument,

biometrisches Passfoto

6 Jahre
10 Jahre
37,50 €
59,00 €
Kinderreisepass

Aktuelles Ausweisdokument

oder Geburtsurkunde, Einverständnis-erklärung der Erziehungsberechtigten, biometrisches Passfoto

6 Jahre

Verlängerung für

6 Jahre möglich (längstens bis zum 12. Lebensjahr)

13,00 €
Vorläufiger Personalausweis Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches Passfoto

3 Monate

10,00 €
Vorläufiger Reisepass Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches Passfoto 1 Jahr
26,00 €
Bitte prüfen Sie das biometrische Passfoto anhand der Fotomustertafel und der folgenden Kriterien:
Format
1. Bildgröße 35 x 45 mm
2. Gesichtshöhe 32 bis 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz

Kopfposition und Gesichtsausdruck
3. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
4. Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
5. Frontalaufnahme
6. Lippen geschlossen
7. Gesichtsausdruck neutral

Augen und Blickrichtung
8. Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe
9. Augen offen und deutlich sichtbar

Schärfe und Kontrast
10. Foto scharf und kontrastreich

Ausleuchtung
11. Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)

Fotoqualität
12. Natürliche Hauttöne
13. Keine Knicke und Verunreinigungen

Brillenträger
14. Augen erkennbar und nicht verdeckt

Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind
Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
  
 
Zuständiges Amt: Einwohnermeldeamt
 
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