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| Personalausweis / Reisepass /
Kinderreisepass |
Alle Dokumente
können nur persönlich beim Gemeindeverwaltungsverband
in Altshausen beantragt werden, da schon bei Antragstellung die
endgültige Unterschrift geleistet wird.
Der Reisepass wird in der Regel nur
bei Reisen mit Ziel außerhalb der EU benötigt und kann,
ebenso wie der Personalausweis, nicht verlängert werden.
Bitte kontrollieren Sie deshalb Ihre Papiere rechtzeitig vor Reiseantritt
auf Gültigkeit.
Wenn Sie Informationen
über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland,
Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte
das Angebot des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de/laenderinfos
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| Gebührenübersicht:
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| Bezeichnung |
Notwendige
Unterlagen |
Gültigkeit |
Gebühren |
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unter
24 Jahren |
über
24 Jahren |
unter
24 Jahren |
über
24 Jahren |
Personalausweis |
Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches Passfoto |
6
Jahre |
10 Jahre |
22,80
€
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28,80 € |
| Reisepass |
Aktuelles
Ausweisdokument,
biometrisches Passfoto |
6 Jahre |
10 Jahre |
37,50 € |
59,00 € |
| Kinderreisepass |
Aktuelles
Ausweisdokument
oder Geburtsurkunde,
Einverständnis-erklärung der Erziehungsberechtigten,
biometrisches Passfoto |
6
Jahre
Verlängerung
für
6 Jahre möglich
(längstens bis zum 12. Lebensjahr) |
13,00 € |
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| Vorläufiger Personalausweis |
Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches
Passfoto |
3
Monate |
10,00 € |
| Vorläufiger Reisepass |
Aktuelles Ausweisdokument, biometrisches Passfoto |
1 Jahr |
26,00 € |
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| Bitte prüfen Sie das biometrische Passfoto anhand
der Fotomustertafel und der folgenden Kriterien: |
Format
1. Bildgröße 35 x 45 mm
2. Gesichtshöhe 32 bis 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
Kopfposition und Gesichtsausdruck
3. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
4. Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
5. Frontalaufnahme
6. Lippen geschlossen
7. Gesichtsausdruck neutral Augen und
Blickrichtung
8. Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe
9. Augen offen und deutlich sichtbar Schärfe
und Kontrast
10. Foto scharf und kontrastreich Ausleuchtung
11. Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
Fotoqualität
12. Natürliche Hauttöne
13. Keine Knicke und Verunreinigungen Brillenträger
14. Augen erkennbar und nicht verdeckt |

Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind
Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
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| Zuständiges Amt: |
Einwohnermeldeamt |
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Übersicht |
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