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Entstehung des Gemeinde-Verwaltungsverbandes

Der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen mit seinen Mitgliedsgemeinden Altshausen, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen und Unterwaldhausen wurde 1972 gegründet.

Zum damaligen Zeitpunkt strebte die Kreis- und Gemeindereform Verwaltungseinheiten mit ca. 8.000 Einwohnern als Idealgröße an, da diese im Vergleich zu bisher bestehenden, zum Teil sehr kleinen Gemeinde- und Stadtverwaltungen besser in der Lage sein sollten, einheitliche und qualitativ hohe Verwaltungsleistungen für die Bürger- und Einwohnerschaft zu erstellen.

Diese Verwaltungsreform sah zur Verwirklichung dieses Ziels zwei Organisationsformen vor. Zum einen die Form der Einheitsgemeinde, bei der kleinere Gemeinden in größere eingemeindet werden sollten und so unzweifelhaft einen Teil ihrer Selbständigkeit verloren hätten. Zum anderen die Organisationsform der Verwaltungsgemeinschaft, die kleineren Gemeinden die Möglichkeit eröffnete, durch Zusammenschluss mit anderen Gemeinden gemeinsam Aufgaben zu erledigen. Durch einen solchen Zusammenschluss zu einer Verwaltungsgemeinschaft konnten selbst kleine Gemeinden ihre "Verwaltungskraft" stärken, ihren Bestand und ihre Selbständigkeit erhalten und ihre Aufgaben auch weiterhin erfüllen.

Die Kreis- und Gemeindereform wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg bereits gegen Ende der 60‘er Jahre eingeleitet. Zunächst wurde 1968 das "Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" erlassen. Jahr für Jahr folgten weitere gesetzliche Vorschriften in Richtung neuer Verwaltungseinheiten und Gemeindezusammenschlüssen, bis hin zum abschließenden Gemeindereformgesetz im Jahre 1974.
Aufgrund dieser Tatsachen entschlossen sich die Gemeinden des Raumes Altshausen nach eingehenden und mehrmonatigen Beratungen für die Organisationsform der Verwaltungsgemeinschaft.
Der Grundstein für den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen war gelegt.
Nachdem die Gemeinderäte aller Gemeinden zugestimmt hatten, unterschrieben die Bürgermeister des Verwaltungsraumes am 29. Juni 1971 die Verbandssatzung. Am 27. Dezember 1971 wurde der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen vom damaligen Landratsamt Saulgau genehmigt.
Der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen entstand somit am 01. Januar 1972 und nahm im Laufe des Jahres 1972 seine Arbeit auf.
Zunächst wurden die erforderlichen Räumlichkeiten im Gebäude der Kreissparkasse Altshausen angemietet. Da dem neu entstandenen Gemeindeverwaltungsverband zusätzliche Aufgaben - beispielsweise die Funktion der unteren Baurechtsbehörde - übertragen wurden und sich das Aufgabenfeld des GVV Altshausen im Laufe der Zeit immer breiter und vielfältiger gestaltete, war bald zu erkennen, dass der Verband weiteren Raumbedarf hatte.
Trotz des "Platzmangels"  wurden bereits zu dieser Zeit in allen Verbandsgemeinden viele Aufgaben mit Hilfe der Verbandsverwaltung erfüllt, was den Mitgliedsgemeinden den vorgesehenen Nutzen des gemeinsamen Verbandes bestätigte, der natürlich vor allem den Bürgern und Einwohnern des Verbandsgebietes zugute kommen sollte.

Die unzureichende Raumsituation brachte jedoch ständig wiederkehrende Überlegungen mit sich, den Verband an einem geeigneteren Ort unterzubringen.

Bei diesen Überlegungen und Planungen galt es natürlich abzuwägen, ob es sinnvoll und vertretbar ist, für die "neue Unterkunft" des Gemeindeverwaltungsverbandes hohe finanzielle Aufwendungen in Kauf zu nehmen, obwohl die einzelnen Verbandsgemeinden diese Finanzmittel genauso zur Aufgabenerfüllung hätten verwenden können.
Letztendlich entschlossen die Verbandsgemeinden sich, das ehemalige Kavaliershaus an der Ebersbacher Straße 4 in Altshausen für den Gemeindeverwaltungsverband zu erwerben und für die Unterbringung der Verbandsverwaltung zu sanieren. Die Ausgaben für den Erwerb und die Sanierung sah man darin gerechtfertigt, dass durch angemessene Räumlichkeiten ein Arbeitsklima geschaffen wird, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVV Altshausen effizient ihren Aufgaben nachgehen können. Dies war und ist zweifellos schon deshalb erforderlich, um dem laufenden Wettbewerb gerecht werden zu können, der sich vermehrt auch in der öffentlichen Verwaltung zeigt.
Bemerkenswert ist, dass sich die 11 Mitgliedsgemeinden 1971 freiwillig zu einer Verwaltungsgemeinschaft in Form eines Gemeindeverwaltungsverbandes zusammengeschlossen haben, d.h. ohne staatlichen Zwang .
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