| Fischereischein |
| Fischereischeine werden vom Hauptamt ausgestellt. Wer
die Fischerprüfung bestanden hat, ist berechtigt, einen Fischereischein
zu beantragen. |
| Der Fischereischein auf Lebenszeit für 1 Jahr
kostet 26,45 €, |
| der Fischereischein auf Lebenszeit für 5 Jahre
kostet 50,45 € |
und der
Fischereischein auf Lebenszeit für 10 Jahre kostet 80,45
€.
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Erforderlich ist wiederum ein Lichtbild und die
Fischerprüfung, sofern diese dem Gemeindeverwaltungsverband
noch nicht vorliegt. Kinder ohne Fischerprüfung können
einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein
berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines
mindestens 18 Jahre alten Fischereischein-inhabers. |
| Der Jugend-Fischereischein ist ein Jahr gültig
und kostet 5,11 €. |
Auszufüllende Formulare:
Antrag
auf Ausstellung eines Fischereischeines |
| Zuständiges Amt: Haupt- und Einwohnermeldeamt |
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