| Fischereischein |
| Wer die Fischerprüfung bestanden hat, ist berechtigt,
einen Fischereischein zu beantragen. |
| Der Fischereischein für 1 Jahr
(01.01. - 31.12) kostet 30,00 €, |
| der Fischereischein für 5 Jahre
kostet 62,00 € |
und der
Fischereischein für 10 Jahre kostet 102,00
€.
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Erforderlich ist wiederum ein Lichtbild und die
Fischerprüfung, sofern diese dem Gemeindeverwaltungsverband
noch nicht vorliegt. Kinder ohne Fischerprüfung können
einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein
berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines
mindestens 18 Jahre alten Fischereischein-inhabers. |
| Der Jugend-Fischereischein wird bis
zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche
das sechzehnte Lebensjahr vollendet und kostet 10,00 €.
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Auszufüllende Formulare:
Antrag
auf Ausstellung eines Fischereischeines |
| Zuständiges Amt: Haupt- und Einwohnermeldeamt |
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