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Infos für Hundebesitzer
Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entsteht die Steuerschuld für ein Kalenderjahr am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund.
Die Hundehalter werden daher auf folgendes aufmerksam gemacht:
1.

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse, schriftlich anzuzeigen.       

2.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der  Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

3.

Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Nr. 2 der Name und die Anschrift 
des Erwerbers anzugeben.

Steuersätze -aktuell gültig-

Die Gebühren beziehen sich immer auf Euro und auf ein Kalenderjahr!
Gemeinde Erst-hund Zweit-
hund
weiterer
Hund
Erst-
Kampf-
hund
weiterer
Kampf-
hund
Zwinger
bis 5
Hund
Hunde-
steuer-
marke
Altshausen 48,00 96,00 96,00 420,00 840,00 96 Ja
Boms 40,00 100,00 150,00 480,00 960,00 120,00 Nein
Ebenweiler 30,00 90,00 120,00 1000,00 2000,00 90,00 Nein
Ebersbach-
Musbach
36,00 72,00 72,00 240,00 480,00 72,00 Ja
Eichstegen 30,00 60,00 60,00 240,00 480,00 60,00 Nein
Fleischwangen 48,00 96,00 96,00 480,00 960,00 144,00 Ja
Guggenhausen 36,00 72,00 72,00 480,00 960,00 108,00 Nein
Hoßkirch 30,00 60,00 60,00 480,00 960,00 90,00 Nein
Königseggwald 48,00 96,00 96,00 480,00 960,00 144,00 Ja
Riedhausen 48,00 96,00 96,00 480,00 960,00 144,00 Nein
Unter-waldhausen 42,00 84,00 84,00 480,00 960,00 126,00 Nein
               
 
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