Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststätten-erlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden.
Folgende Unterlagen sollten Sie zur Antragstellung mitbringen:
Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz Unterrichtungsnachweis der IHK für Gastwirte Pachtvertrag
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Gührer von der Gaststättenbehörde zur Verfügung: Tel: 07584 / 92 05 - 14