Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen hat gem. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt.
Altshausen, den 06.12.2024
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 17.05.2024
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 24.11.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 07.07.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 19.06.2023
Altshausen, den 19.05.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 06.04.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 31.03.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ und Grünfläche mit der Bezeichnung „Solarpark Heidäcker“ in der Gemeinde Boms
Altshausen, den 24.03.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 24.03.2023
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 25.11.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ und Grünfläche mit der Bezeichnung „Solarpark Heidäcker“ in der Gemeinde Boms
Altshausen, den 25.11.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 02.09.2022
gez.Timo Egger, Vorsitzender Gutachterausschuss
Öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Altshausen, den 29.07.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 29.07.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan "Am Egger Bach"
Öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Ravensburg, 15.03.2022
Landratsamt Ravensburg
gez. Dr. Andreas Honikel-Günther
Erster Landesbeamte
Altshausen, den 01.04.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Altshausen, den 25.03.2022
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen für das Gebiet Flst.Nr. 37/3, Gemarkung Boms
Altshausen, den 22.02.2022
Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Änderung des Bebauungsplanentwurfs "Am Sendbühl"
Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Egelsee Flst Nr: 37/3“
Altshausen, den 30.07.2021
Patrick Bauser, Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Ravensburg hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen am 06.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zimmerei Frick" in der Gemeinde Eichstegen mit Erlass vom 14.07.2021 Az. BLP/0232/21 /401 -621.41 -Ge auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der beiliegende Lageplan maßgebend.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht im Verbandsgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen (Ebersbacherstrasse 4, 88361 Altshausen) Zimmer Nr. 21 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Verbandsgebäude des Gemeindeverwaltungsverband Altshausen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.gvv-altshausen.online/de/bekanntmachungen/ eingestellt und einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Altshausen, den 23.07.2021
gez. Patrick Bauser
Verbandsvorsitzender
Servicezeiten allgemein:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
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