Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen.
Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Da die Auslieferung der Fototerminals durch die Bundesdruckerei nicht rechtzeitig erfolgte und die Anbindung an das bundesweite Cloud-Systeme des zentralen Rechenzentrums (Aushändigung eines QR-Codes beim Fotografen oder dm-Markt) nicht funktioniert, werden bis auf weiteres ausschließlich gedruckte Lichtbilder angenommen, . Sobald die Fototerminals geliefert und installiert sind und die Anbindungen an die Cloud-Systeme funktionieren, können Papier-Passbilder nicht mehr angenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dann Ihr Lichtbild direkt vor Ort im Bürgerbüro am Fototerminal erstellen lassen oder es von einem zertifiziertem Fotostudio digital an die Verwaltung übermitteln lassen.
Die Gebühr für das im Bürgerbüro aufgenommene Lichtbild beträgt 6,00 €
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