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Ein herzliches Grüß Gott beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen

Aktuelle Informationen zum digitalen Passbild

Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. 

Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen. 

Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. 

Da die Auslieferung der Fototerminals durch die Bundesdruckerei nicht rechtzeitig erfolgte und die Anbindung an das bundesweite Cloud-Systeme des zentralen Rechenzentrums (Aushändigung eines QR-Codes beim Fotografen oder dm-Markt)  nicht funktioniert, werden bis auf weiteres ausschließlich gedruckte Lichtbilder angenommen, . Sobald die Fototerminals geliefert und installiert sind und die Anbindungen an die Cloud-Systeme  funktionieren, können Papier-Passbilder nicht mehr angenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dann Ihr Lichtbild direkt vor Ort im Bürgerbüro am Fototerminal erstellen lassen oder es von einem zertifiziertem Fotostudio digital an die Verwaltung übermitteln lassen. 

Die Gebühr für das im Bürgerbüro aufgenommene Lichtbild beträgt 6,00 €

Terminbuchungssystem Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Klicken Sie auf den roten Button: 

Sitzungen der Verbandsversammlung

Hier gelangen Sie zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des GVV Altshausen:

 
 

Aktuelle Informationen

Alle aktuellen Informationen aus dem Verwaltungsverband
finden Sie hier:

 
 

Öffnungszeiten des GVV Altshausen

Servicezeiten allgemein

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Servicezeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Datenschutz ab Mai 2018 neu geregelt

Gemäß Telemediengesetz (TMG) hat jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht ab Mai 2018 in Europa neu regeln wird, müssen Websitebetreiber mit einer Datenschutzerklärung umfassend über die Datenerhebung und -Verarbeitung auf ihrer Website informieren.

 
 
 

 
 
Logo des Gemeinde-Verwaltungsverband

Servicezeiten allgemein:
Montag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch:          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
 
 

GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-80